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Lange Beschreibung
Wann haftet man in welchem Ausmaß für fremdes Verhalten - die rechtspolitische Brisanz und die praktische Relevanz dieser Frage liegt auf der Hand. Die Reichweite der Zurechnung von Gehilfenverhalten wird seit über 100 Jahren in der Rechtswissenschaft heftig diskutiert. Im allgemeinen Schadenersatzrecht des ABGB geht es um die Frage, wann der Geschäftsherr für die von (s)einem Gehilfen einem Dritten zugefügten Schäden unmittelbar und persönlich haftet. Im Versicherungsrecht geht es um die Frage, wann dem Versicherungsnehmer Obliegenheitsverletzungen durch fremde Personen derart zuzurechnen sind, dass diese Obliegenheitsverletzungen Dritter zum Anspruchsverlust des Versicherungsnehmers gegenüber dem Versicherer führen können. Georg Steidl gibt mit der vorliegenden Arbeit einen umfassenden Überblick über den Stand von Rsp und L, legt die für die jeweilige Zurechnung von Fremdverhalten maßgebenden Grundwertungen offen, analysiert akribisch die verschiedenen bisher vorgebrachten Zurechnungsaspekte und entwickelt wohlbegründete eigenen Lösungsansätze.
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