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Die Relevanz eines strafrechtlichen Bildnisschutzes ist im Zeitalter fortschreitender Digitalisierung und des neuen Primats sozialer Medien gewaltig. Allerdings ist der Bildnisschutz durch das Strafrecht nicht neu. Die Strafnorm der unerlaubten Verbreitung von Bildnissen existiert im Kunsturhebergesetz bereits seit über 100 Jahren. Doch mit Blick auf die Ubiquität der Bildnisverbreitung in modernen Darstellungsszenarien zeigt sich: Diese wird in der Gesellschaft als sozial übliche Berührung von Persönlichkeitsrechten anderer empfunden und nicht als strafbewehrte Rechtsverletzung. Wie hat ein moderner strafrechtlicher Bildnisschutz unter diesen Vorzeichen auszusehen? Diese Fragestellung bildet den Ausgangspunkt für eine weitreichende Analyse des gesamten Bildnisrechts unter Berücksichtigung aller insoweit relevanten Straftatbestände.
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